Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2023


Wahlen bei der Feuerwehr

Nach dem Feuerwehrgesetz bzw. der gemeindlichen Feuerwehrsatzung werden der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und die Abteilungskommandanten aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt. Aus beruflichen Gründen hatte der bisherige Kommandant Jens Martin bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung sein Amt zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Versammlung wurden die Wahlen zum Feuerwehrkommandanten und seines ersten und zweiten Stellvertreters durchgeführt. In Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss wurde durch das vorzeitige Ausscheiden festgelegt, dass die Amtszeit für den Nachfolger verkürzt wird. Dadurch ist gewährleistet, dass im Jahr 2025 parallel zur Wahl des Feuerwehrkommandanten auch die Wahl des Feuerwehrausschusses stattfinden kann.

Mit jeweils deutlichen Stimmenergebnissen wurde Fabian Bierlein zum neuen Feuerwehrkommandanten, Klaus Weidmann zum ersten Stellvertreter und Benjamin Pelz zum zweiten Stellvertreter gewählt. Durch die Wahl zum Feuerwehrkommandanten hat der bisherige Abteilungskommandant der Abteilung Satteldorf, Fabian Bierlein, sein Amt als Abteilungskommandant zur Verfügung gestellt. In einer außerordentlichen Abteilungsversammlung wurden ebenfalls mit überzeugenden Stimmergebnissen Benjamin Pelz als Abteilungskommandant sowie als gleichberechtigte Stellvertreter Jesse Campbell und Lukas Reichelt gewählt.

Der Gemeinderat stimmte den Wahlen der Feuerwehr einstimmig zu. Bürgermeister Thomas Haas nahm anschließend die Bestellung der Gewählten vor und hob dabei hervor, dass das ehrenamtliche Engagement und der Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr nicht hoch genug geschätzt werden kann und dankte allen für die Bereitschaft, diese verantwortungsvollen Ämter zu übernehmen.

Beschaffung Feuerwehreinsatzkleidung

Die letzte größere Ersatzbeschaffung von Einsatzjacken und Einsatzhosen für die Freiwillige Feuerwehr erfolgte in den Jahren 2006 und 2007. Die Feuerwehr hat nun angeregt, auf ein neues Modell umzusteigen, denn Funktionalität, Ergonomie, Materialität sowie die Schutzfunktion der Feuerwehreinsatzkleidung entwickelten sich in den letzten rund zwei Jahrzehnten stetig weiter. Durch den Feuerwehrausschuss, dem satzungsgemäß Mitglieder beider Abteilungen angehören, wurde über einen umfassenden Markterkundungsprozess ein modernes, zeitgemäßes Modell einer Schutzausrüstung ausgewählt, so Bürgermeister Thomas Haas. Die Wahl fiel auf eine Kurzjacke mit verwebtem Innenfutter, die ein deutlich geringeres Gewicht aufweist als das bisherige Modell. Durch Trageversuche hat sich die Feuerwehr auf ein Modell des Herstellers Viking sowohl bei der Einsatzjacke als auch der Einsatzhose entschieden. Die einschlägigen Vorgaben und die maßgebenden Schutzklassen sind eingehalten. Dies betrifft unter anderem die funktionellen Anforderungen in Bezug auf Wärmeübergang, Wasserdichtheit und Atmungsaktivität.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in Höhe von 44.898,70 € im Ergebnishaushalt 2023 bereit. Für 2024 werden entsprechende Mittel für die zweite Beschaffungstranche eingeplant. 2024 sollen 40 Einsatzjacken und -hosen beschafft werden, die restlichen rund 20 Garnituren im Folgejahr. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe des Lieferauftrags an die Firma Wilhelm Barth aus Fellbach einstimmig zu.

Steinbruch Bölgental

Bürgermeister Haas berichtete über den aktuellen Stand der Angelegenheit des Steinbruchs Bölgental. Nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Steinbruchs durch das Landratsamt Schwäbisch Hall im April des vergangenen Jahres hatte die Gemeinde Satteldorf ausführlich begründeten Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch entfaltete zunächst eine aufschiebende Wirkung, sodass die Genehmigung nicht vollziehbar war. Ende des vergangenen Jahres hatte das Landratsamt den sofortigen Vollzug der Genehmigung angeordnet. Die Gemeinde hat daraufhin beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gemeindlichen Widerspruchs beantragt. Nun hat das Verwaltungsgericht im sogenannten einstweiligen Rechtsschutzverfahren über diesen Antrag der Gemeinde entschieden und den Antrag der Gemeinde abgelehnt. In erster Instanz hat die Gemeinde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verloren.

Über das weitergehende Vorgehen hatte der Gemeinderat unter Einbeziehung der Mitglieder des Ortschaftsrats Gröningen in nichtöffentlicher Sitzung – dies erfolgte aus prozesstaktischen Gründen – beraten. Die Gemeinde wird gemäß dem Beschluss des Gemeinderats gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen, so Bürgermeister Thomas Haas. Über diese Beschwerde muss dann der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entscheiden.

Weiter berichtete Bürgermeister Haas, dass Ende Oktober der Gemeinde eine Ergänzung bzw. ein Nachtrag zum ursprünglichen Angebot eines Wegeausbau- und Wegeerschließungsvertrags vorgelegt wurde. Nach rechtlicher Prüfung ist die Position der Gemeinde unverändert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gemeinde nicht veranlasst, über das unzureichende Angebot zu verhandeln oder es gar anzunehmen.

Technische Betriebsführung Wasserversorgung

Die Gemeinde Satteldorf betreibt die öffentliche Trinkwasserversorgung selbstständig und in eigener Verantwortung. Als Trinkwasserversorger hat die Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgaben und Tätigkeitsfelder für die personelle, technische und finanzielle Ausstattung sowie für eine sachgerechte und wirtschaftliche Organisation zu sorgen, so Bürgermeister Thomas Haas. In der im Oktober 2022 verabschiedeten Wasserversorgungskonzeption für die Gemeinde wurde im Kapitel „Organisationsstruktur der Wasserversorgung“ beschrieben, welche Mindestanforderungen an die berufliche Ausbildung der technischen Führungskraft der Trinkwasserversorgung gestellt werden. Für Satteldorf gilt die Anforderung eines geprüften Netzmeisters im Handlungsfeld Wasser (Wassermeister) oder eine vergleichbare Qualifikation. Diese Vorgabe ergibt sich aus der Zahl der zu versorgenden Einwohner von über 5000. Bereits im Jahr 2021 wurde ein Gemeindearbeiter zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik ausgebildet und absolvierte die Ausbildung im Jahr 2022 mit Erfolg. Diese Ausbildung entspricht allerdings nicht der weiterreichenden Qualifikation des Wassermeisters und erfüllt damit die Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften noch immer nicht.

Um die notwendigen formellen Voraussetzungen erfüllen zu können, schlug die Verwaltung nach Auswertung hierzu eingeholter Angebote vor, den Zweckverband Nordostwasserversorgung (NOW) mit der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde zu beauftragen. Als Verbandsmitglied der NOW nimmt die Gemeinde auch heute schon deren beratende Unterstützung regelmäßig in Anspruch. Diese wird bisher nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die NOW hat ihrerseits bereits mehrere kommunale Kunden, für die sie als Dienstleister die technische Betriebsführung wahrnimmt. Die Leistung wird zu einem jährlichen Pauschalpreis angeboten. Dieser jährliche Mehraufwand erhöht den Betriebsaufwand in der Wasserversorgung. Nach vorläufiger Kalkulation wird sich daher der Wasserzins ab dem Jahr 2024 um 0,15 €/m³ von derzeit 2,32 €/m³ auf 2,47 €/m³ erhöhen. Der Durchschnitt des Wasserzinses im Landkreis liegt derzeit bei 2,71 €/m³.

Christoph Hager, Leiter des Bautechnischen Amtes, erläuterte die angebotene Leistung der NOW. Diese beinhaltet die Bereitstellung eines Wassermeisters entsprechend der notwendigen Mindestqualifikation als technische Führungskraft, die organisatorische Sicherstellung des Betriebs, die Instandhaltung der Trinkwasserversorgungsanlagen und des -netzes sowie der technischen Betriebsmittel. Auch die erforderliche Dokumentation, die Netzüberwachung und -steuerung, die organisatorische Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes rund um die Uhr, die laufende Qualitätsüberwachung des Trinkwassers und das Risikomanagement in den einzelnen Prozessen werden übernommen.

Die tatsächliche Schadensabwicklung von Rohrschäden bzw. -brüchen, die eigentliche Probennahme, die Qualitätssicherung sowie die personelle Bereitstellung eines Bereitschaftsdienstes verbleibt bei der Gemeinde Satteldorf. So ist sichergestellt, dass auch weiterhin schnell und sachkundig vor Ort mit eigenem Personal der Gemeinde agiert werden kann. Der Gemeinderat beriet ausführlich über diese Fragestellung und beschloss, den Zweckverband Nordostwasserversorgung mit der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde Satteldorf, voraussichtlich ab 1. Februar 2024, zu beauftragen.

Anpassung Wasserverbrauchsgebühr

Im Oktober 2022 wurde die Wassergebühr für den Zeitraum der Jahre 2023 und 2024 kalkuliert und in der Wasserversorgungssatzung auf 2,32 €/m³ festgesetzt. Durch eine Beauftragung der NOW mit der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung ab dem 1. Februar 2024 erhöhen sich die Betriebsaufwendungen in der Wasserversorgung und eine Neukalkulation wird erforderlich. Diese Neukalkulation soll im Januar im Gemeinderat beraten und beschlossen werden. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zur Durchführung der Kalkulation und stimmte entsprechend dem Kalkulationsergebnis bei Bedarf der rückwirkenden Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr ab 1. Januar 2024 zu. Eine entsprechende amtliche Bekanntgabe im Mitteilungsblatt erfolgt in dieser Ausgabe.

Annahme von Spenden

Nach den haushaltswirtschaftlichen Vorschriften muss der Gemeinderat der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zustimmen. Der Gemeinderat wurde über die im Zeitraum von Juni bis heute eingegangenen Zuwendungen informiert und stimmte der Annahme mit der Gesamtsumme von 3.069,51 € zu.

Bausachen

Der Gemeinderat nahm die Erweiterung der bestehenden Produktions- und Lagerhalle auf Flurstück 2672/17, Im Winkel 4, in Satteldorf zustimmend zur Kenntnis.

 

Bekanntgaben und Mitteilungen

Die Verwaltung berichtete über weitere aktuelle Themen wie folgt:

·         Aufgrund des Mindestlohngesetzes passt der Krieger-Verlag den jährlichen Bezugspreis des Mitteilungsblattes ab 1. Januar 2024 von 35,75 € auf jährlich 37,55 € an.

·         Die im Jahr 2024 vorgesehenen Sitzungstermine des Gemeinderates wurden bekannt gegeben.

·         Der notwendige Austausch der Wasserleitung im Bereich der Schulstraße in Ellrichshausen wird um zwei Jahre vorgezogen und im nächsten Jahr durchgeführt. Die notwendigen Mittel werden im Haushaltsplan bereitgestellt. Anlass sind die häufigen Rohrbrüche in der letzten Zeit.

 

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