Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2024

Jahresrückblick 2023

Bürgermeister Thomas Haas blickte anhand einer Beamer-Präsentation auf das vergangene Jahr 2023 zurück.

Das Jahr startete mit dem Besuch der Sternsinger im Rathaus Satteldorf. Thema im Bauhof ist in dieser Jahreszeit der Winterdienst. Im Februar wurde die Gemeindeverbindungstraße zwischen Ellrichshausen und Birkelbach abgenommen. Im März erhielt das Grünpflegeteam ein Fahrzeug sowie sicherheitstechnische Ausstattung für die Erledigung ihrer Aufgaben. Wie jedes Jahr wurde auch die Frühjahrsputzete unter der Mitwirkung vieler freiwilligen Helfer erfolgreich durchgeführt. Eine schöne Tradition ist der Osterbrunnen Ellrichshausen, der durch die Landfrauen geschmückt wird. Es fanden Arbeiten an den Außenanlagen sowohl im Kindergarten Ellrichshausen als auch im Kindergarten Obere Gasse statt.

Die Gemeindeverbindungsstraße Gröningen-Triftshausen wurde im April abgenommen, mit der Wohnumfeldmaßnahme im Bergweg in Bronnholzheim wurde begonnen. Mit den Kindern des Kindergartens Gröningen wurde eine Wildblumenwiese am Badeteich angesät. Der Bauhof erledigte vielfältige Aufgaben wie Präventivmaßnahmen gegen Eichenprozessionsspinner und umfangreiche Mäharbeiten. Im Juni erhielten die Mitarbeiter der Kläranlage einen Elektro-Transporter, damit ist das erste Elektrofahrzeug der Gemeinde im Dienst. Für die Wohnumfeldmaßnahme der Mühlfeldstraße wurde eine Einwohnerversammlung durchgeführt. Zahlreiche Baustellen wurden im Sommer durchgeführt. Diese betrafen den Wasserrohrleitungsbau im Bereich Gersbach/Rochkalten ebenso wie bei Neidenfels (Jagstquerung). Auch das Radwegenetz wurde ausgeweitet und aufgewertet, so der Radweg zwischen Satteldorf und Crailsheim ebenso wie der Lückenschluss des Radweges von Gröningen nach Wallhausen. Die Wohnumfeldmaßnahme Ellrichshausen konnte mit der Eröffnung der Gemeindeverbindungstraße Ellrichshausen-Birkelbach eingeweiht werden.

Im September konnte Bürgermeister a.D. Kurt Wackler mit der Verleihung der Staufermedaille eine hohe Ehrung erfahren. Mit der Möglichkeit des Mittagessens in der Kantine der Firma LEONHARD WEISS hat sich die Gemeinde weiter als moderner und attraktiver Arbeitgeber positioniert. Im September wurde eine Befliegung der Gemeindegebäude für die Potenzialanalyse zur Nutzung von Fotovoltaik durchgeführt. Im November fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr mit einem Führungswechsel statt, mit großem ehrenamtlichen Engagement wurde die neue Homepage der Feuerwehr gestaltet. Im November konnte mit der Abnahme die Wohnumfeldmaßnahme im Bergweg abgeschlossen werden. Bei der Mitarbeiterweihnachtsfeier wurden langjährig Beschäftigte geehrt und verdiente Mitarbeiterinnen in den Ruhestand verabschiedet.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Thomas Haas bei den Mitgliedern des Gemeinderats sowie bei den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Entwicklungsmöglichkeiten der Friedhöfe

Die Entwicklungsmöglichkeiten der Friedhöfe in der Gemeinde sowie die Schaffung alternativer Bestattungsformen war zuletzt in der Gemeinderatssitzung im Oktober 2023 beraten worden. Es wurden nun die finalen Entscheidungen zu den landschaftsarchitektonischen Ausführungen getroffen, damit anschließend die Ausschreibung der Arbeiten zur Etablierung der neuen Form der Bestattung unter Bäumen bzw. der Rasenurnengräber vorgenommen werden kann.

Landschaftsarchitekt Markus Gundelfinger stellte den aktuellen Stand der Planung vor. Neben den zeichnerischen Ergänzungen (Platzierung von Stelen bzw. Ruhebänken) wurde auch als Wegbelag ein Betonpflaster mit entsprechender Berandung als Einzeiler mit Granitpflastersteinen festgelegt. Für die Sitzbänke wurde eine Designlinie ausgewählt, in der auch sogenannte Seniorenbänke erhältlich sind. Hier soll zumindest pro Friedhof eine Bank vorgesehen werden. Ausnahme ist der Friedhof Satteldorf, hier soll das bereits einheitlich bestehende Design weiterverwendet werden. Für die vorgesehenen Pflanzungen wurde eine Auswahlliste an heimischen bzw. klimaresistenten Baumarten zusammengestellt, ebenso wurde zu den Bodenbelägen und Schnitthecken eine Vorschlagsliste erarbeitet. Durch die Anpassungen der Wegbreite und der Positionierung der Namensplaketten auf den Stelen wurden Änderung an den einzelnen Urnenfeldern vorgenommen. Die Anzahl der Bestattungsplätze hat sich dadurch teilweise leicht geändert, es sind Felder mit 9 bis 16 Urnen vorgesehen. Je Urnenfeld ist eine Stele vorgesehen, die 1,6 m hoch sein wird. Für das geplante Erdröhrensystem sind nur Urnen, die biologisch abbaubar sind, zugelassen. Selbstgetöpferte Urnen sind somit nicht möglich.

Ausführlich wurde über die Möglichkeit der Verwendung von Holzstelen diskutiert. Diese sind jedoch ungeeignet, sodass Stelen aus regionalem Muschelkalkstein festgelegt wurden. Der erarbeitete Gestaltungsvorschlag für die Stelen wurde bestätigt, ebenso der für die Plaketten. Der Gemeinderat stimmte den vorgestellten landschaftsarchitektonischen Planungen zu und ermächtigte die Verwaltung, die Ausschreibung der Arbeiten vorzubereiten und vorzunehmen.

Feuerwehrbedarfsplan

Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben zur Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse und damit eine sogenannte Gefährdungsanalyse. Hieraus leiten sich die Erfordernisse in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ab. Ein Feuerwehrbedarfsplan bildet die systematisch-vorausschauende Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer leistungsfähigen Feuerwehr, so Bürgermeister Thomas Haas. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde von Kreisbrandmeister a.D. Feil in enger Kooperation mit den Führungskräften der Feuerwehr und der Verwaltung aufgestellt. Der Feuerwehrausschuss hat dem Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt. Auch mit dem örtlichen Kreisbrandmeister Joachim Wagner wurde der Entwurf abgestimmt und dieser empfiehlt die Verabschiedung des vorgelegten Planes.

Eine Kernbotschaft des Feuerwehrbedarfsplan ist es, dass die Gemeinde Satteldorf sicher ist, auch dank der Freiwilligen Feuerwehr. Das Einsatzspektrum geht weit über die ursprüngliche Kernaufgabe Brandbekämpfung hinaus, überwiegend wird die technische Hilfeleistung angefordert. Die größte Herausforderung ist, ausreichend ehrenamtliche Einsatzkräfte in der Gemeinde vorhalten zu können. Die nach den feuerwehrtechnischen Empfehlungen notwendige Zahl an aktiven Feuerwehrmitglieder wird nicht erreicht. Hier besteht Handlungsbedarf: Mehr Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde müssen für den Dienst am Nächsten motiviert und gewonnen werden.

Erhebliche Investitionen kommen auf die Gemeinde in den nächsten Jahren zu, so Bürgermeister Thomas Haas. Dies betrifft zum einen die Einsatzfahrzeuge, zum anderen auch die Ausstattung der Feuerwehrhäuser. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Entwurf des Bedarfsplanes zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit der Feuerwehr die definierten Handlungsfelder umzusetzen. Eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplan soll in fünf Jahren im Jahr 2029 erfolgen. Ebenso wurde der Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeugs HLF 10 für rund 570.000 € zugestimmt. Diese Beschaffung wird an Stelle des ursprünglich vorgesehenen Löschfahrzeugs LF 10 vorgenommen.

Ausrückebereich Feuerwehr

Im derzeitigen Alarm- und Einsatzplan für die Autobahn A6 des Regierungspräsidium Stuttgart (Autobahnalarmplan) aus dem Jahr 2002 ist geregelt, dass sowohl die sogenannte Ersteinheit als auch die Ergänzungseinheit durch die Feuerwehr Crailsheim für beide Fahrtrichtungen der BAB 6 auf dem 7,5 km langen Autobahnabschnitt auf Markung der Gemeinde Satteldorf gestellt und in Einsatz gebracht wird. Nach dem Feuerwehrgesetz ist die Gemeinde Satteldorf für ihr Gemeindegebiet zuständig. Diese Zuständigkeit wurde jedoch aufgrund der umfangreicheren technischen Ausstattung in den letzten viereinhalb Jahrzehnten seit Öffnung der Autobahn im Jahre 1979 per Autobahnalarmplan auf die Feuerwehr Crailsheim übertragen.

Im Sinne einer schnellen und gezielten Hilfeleistung durch die nächstgelegene Feuerwehr wird von Kreisbrandmeister Wagner in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart für den Landkreis Schwäbisch Hall einheitlich vorgeschlagen, immer die nächstgelegene und damit die örtliche Feuerwehr zu Einsätzen auf den Autobahnen im Landkreis zu alarmieren. Das gleiche Ziel verfolgt auch der neue vom Kreistag verabschiedete Kreisfeuerwehrbedarfsplan vom Mai 2023. Dies betrifft demnach nicht nur die Feuerwehr Satteldorf, sondern auch die Feuerwehren Fichtenau, Untermünkheim und Wolpertshausen.

In Gesprächen des Bürgermeisters mit dem Kreisbahnmeister konnte Einigkeit erzielt werden, dass die Feuerwehr Satteldorf ab 1. März 2024 mit einem Löschfahrzeug der Abteilung Satteldorf als Ersteinheit zu Feuerwehreinsätzen im Satteldorfer Autobahnbereich gemeinsam mit der Feuerwehr Crailsheim alarmiert wird. Die technische Einsatzleitung soll dabei bis auf Weiteres bei Crailsheim verbleiben. Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung des Einsatz- und Ausrückebereichs der Freiwilligen Feuerwehr Satteldorf um den Streckenabschnitt der Autobahn A6 auf dem Gebiet der Gemeinde Satteldorf zu. Die Feuerwehr Satteldorf kommt damit künftig als Ersteinheit gemäß Autobahnalarmplan in Ergänzung der Feuerwehr Crailsheim zum Einsatz.

Vorberatung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Haushaltsplan 2024 auf der Basis des vorgelegten und beratenen Entwurfs der Verwaltung fertigzustellen. Bei der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 stellte Bürgermeister Thomas Haas fest, dass der vorliegende Entwurf für Solidität und Investitionskraft stehe. „Wir investieren weiter in die Attraktivität und die Lebensqualität unserer Gemeinde Satteldorf – mit allen Ortsteilen“, so Bürgermeister Haas. Als Investitionsschwerpunkte nannte er die acht Bereiche Wirtschaft (Erschließung Gewerbepark III), Infrastruktur & Wohnen (Aussegnungshalle Gröningen, Betriebsgebäude Kläranlage Neidenfels, Wohnumfeldmaßnahme Neuweg, Hirtenweg, Alte Höhe sowie Mühlfeldstraße, Baumgarten- und Lindachweg), Mobilität (erste Fahrradstraße des Landkreises am Klingenwiesenweg), Wasserversorgung (Erneuerung von Wasserleitungen und Neubau Hochbehälter), Nachhaltigkeit (PV-Anlagen auf Gemeindegebäuden), Digitalisierung (Glasfaserausbau, Ratsinfosystem), Familienfreundlichkeit (Spielplatz Häuslesbühl) und Sicherheit (Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 10).

Bürgermeister Haas machte deutlich, dass das gute Leistungsangebot und die hohe Investitionstätigkeit der Gemeinde weiterhin ohne Kreditaufnahmen fortgeführt werden können. „Mir ist wichtig, damit einen entscheidenden Beitrag zur Generationengerechtigkeit zu leisten. Wir dürfen nicht zu Lasten nachfolgender Generationen wirtschaften und nicht über unsere Verhältnisse leben“, stellte Haas klar. Steuererhöhungen sind darüber hinaus nicht vorgesehen. Damit bleiben die Hebesätze weiterhin stabil – und dies durchgängig seit dem Jahr 1997. Die Personalaufwendungen bleiben mit 5,4 Mio. Euro die größte Aufwandsposition. Dies bedeutet eine erhebliche Investition in die insgesamt 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die allerdings das hohe Dienstleistungsniveau der Gemeinde ermöglichen.

Gemeindekämmerer Reinhold Niebel erläuterte den Entwurf des Haushaltsplans und zeigte die Entwicklung der maßgeblichen Etatzahlen im Vergleich zum Vorjahr sowie in der mittelfristigen Planung bis 2027 auf. Im Jahr 2023 betrug das geplante ordentliche Ergebnis    -934.700 Euro. Für das aktuelle Planjahr fällt das Ergebnis um rd. 2,8 Mio. Euro besser aus und beträgt 1.852.950 Euro. Dies resultiert aus höheren Erträgen aus Zuweisungen des Landes. Gleichzeitig sinken die Umlagebelastungen wie Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage um insgesamt 700.000 Euro.

Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, der für die Finanzierung von Investitionen zur Verfügung steht, beträgt 3.178.050 Euro. Der gesamte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von rd. 7 Mio. Euro kann aus dem Zahlungsmittelüberschuss und den gebildeten liquiden Eigenmitteln gedeckt werden. Basierend auf den Prognosen des Finanzministeriums ist für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 ebenfalls mit vergleichbaren positiven Ergebnissen zu rechnen.

Der Kämmerer ging im Detail auf einige Kostenstellen ein und erläuterte, wie sich das Investitionsvolumen in einzelnen Maßnahmen ab 100.000 Euro abbildet.

Bestandteil des Haushaltsplans ist der Stellenplan, der die haushaltsrechtliche Grundlage für die Personalbewirtschaftung bildet. Hauptamtsleiter Jürgen Diem stellte insbesondere die Änderungen zum Vorjahr dar. Die Anzahl der Beschäftigten steigt mit einem Plus von 1,13 nur leicht im Bereich der Ganztagesbetreuung. Ansonsten beinhaltet er tarifliche Höhergruppierungen und die Umstellung auf die Anwendung des Tarifvertrags im Rahmen der durch den Gemeinderat gefassten Beschlüsse.

Bebauungsplan Gewerbepark III

Mit dem Bebauungsplan „Gewerbepark Satteldorf III“ kann ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Gemeinde Satteldorf mit weiteren Gewerbeflächen von 13 ha erreicht werden, so Bürgermeister Thomas Haas. Er erläuterte dem Gemeinderat den Planentwurf. Besonders erfreulich ist, dass nach vielfältigen Anstrengungen und Initiativen in der jüngeren Vergangenheit nun endlich erreicht werden konnte, dass die zuständige Behörde für die Autobahn von dem bisher geforderten Abstand der baulichen Anlagen von 65 m zum Fahrbahnrand abgerückt ist. Nach dem positiven Signal der Autobahngesellschaft kann die Bebauung nun bis auf 40 m an den Fahrbahnrand der Autobahn heranrücken und die Baugrenzen konnten entsprechend angepasst werden. Damit stehen auf einmal zusätzliche 1,3 ha bebaubare Fläche zur Verfügung. Die Haupterschließung erfolgt weiterhin über die Fortsetzung der Dieselstraße, neu ist die Darstellung eines Radwegs ebenso wie zweier Bushaltestellen für den ÖPNV.

Hauptamtsleiter Jürgen Diem informierte den Gemeinderat über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden. Die verschiedenen Hinweise der Fachbehörden wurden aufgearbeitet und sind soweit erforderlich in die Entwurfsdarstellung eingeflossen. Dies betrifft Themen wie die Berücksichtigung von Starkregenereignissen und der Schmutzfrachtberechnung bei der Erschließungsplanung, die Erstellung eines notwendigen Gutachtens für die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktbilds B290/BAB 6/Industriestraße und die Hinweise zu den Ausgleichsmaßnahmen.  Ausführlich vorgestellt und erläutert wurden auch die geplanten externen naturschutzfachlichen als auch artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. Der Großteil der Ausgleichsmaßnahmen kann auf Flächen des Gemeindewalds erfolgen. Dies ist nicht nur aus ökologischer und forstwirtschaftlicher Sicht sinnvoll, sondern auch im Interesse der Landwirtschaft, da der Verbrauch landwirtschaftlicher Fläche für Ausgleichmaßnahmen sehr deutlich reduziert werden konnte. Dieser neue Ansatz reduziert damit den Druck auf die konkurrierenden Bodennutzungen.

Der Gemeinderat nahm den aktuellen Stand des Verfahrens zur Kenntnis und stimmte den Entwürfen des Bebauungsplans mit allen Anlagen zu. Der Entwurf des Bebauungsplans wird nun öffentlich ausgelegt und parallel hierzu werden die Behörden beteiligt.

Hochbehälter Satteldorf

Für die Wasserversorgung Satteldorfs ist der Neubau eines Hochbehälters notwendig. Darüber hatte der Gemeinderat ausführlich in den Sitzungen im Mai und Oktober des vergangenen Jahres beraten. Gegen die ursprünglich favorisierte Variante südlich des Baugebiets Lietenäcker wurden von Anwohnern Bedenken vorgetragen. Daher hatte der Gemeinderat beschlossen, zwei weitere Standorte für den Hochbehälter zu prüfen. Zum einen außerhalb und damit südlich des Pflanzstreifens südlich des Wohngebiets Lietenäcker nahe der Bahnlinie Crailsheim-Lauda und zum anderen im Bereich des Bauhofs der Gemeinde.

Diese Prüfung hat die Verwaltung mit dem beauftragten Ingenieurbüro RBS wave durchgeführt. Darüber hinaus wurden die zu erwartenden Kosten für die alternativen Varianten berechnet. Die ebenfalls in der Diskussion genannte Option „Hornberg“ wurde ebenfalls geprüft, jedoch aufgrund verschiedener Gesichtspunkte wie naturschutzfachliche Bedenken (Biotop und flächiges Naturdenkmal), Entfernung zum bestehenden Leitungsnetz sowie die Notwendigkeit einer Druckerhöhungsanlage nicht weiter untersucht.

Nach sorgfältiger Prüfung und Bewertung wurde die Variante 3b, südlich des Pflanzstreifens südlich des Baugebiets Lietenäcker ins Auge fasst. Für den notwendigen Grunderwerb konnte mit dem Eigentümer des Grundstücks einvernehmlich Einigkeit erzielt werden, konnte Bürgermeister Thomas Haas berichten. Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Entwurfsplanung zum Neubau des Hochbehälters Satteldorf gemäß Variante 3b aus Edelstahl mit einer Firsthöhe von 8,5 m im Bereich der Bahnlinie Crailsheim-Lauda südlich des Grünstreifens im Süden des Wohngebiets Lietenäcker zu. Die Kosten zum Bau belaufen sich laut einer Kostenschätzung auf rund 4,01 Mio. € (netto), hinzu kommt noch der Grunderwerb. Die Mittel werden in diesem Jahr im Haushaltsplan eingeplant. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Grunderwerbsverhandlungen zum Abschluss zu bringen und die weiteren Planungen für die Umsetzung der Maßnahme sowie die hierzu erforderlichen Ausschreibungen der Arbeiten zu veranlassen.

Wasserverbrauchsgebühr 2024

Der aktuelle Kalkulationszeitraum der Wassergebühr umfasst den Zeitraum der Jahre 2023 und 2024, berichtete Kämmerer Reinhold Niebel. Durch die Beauftragung des Zweckverbands NOW mit der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung erhöhen sich die Betriebsaufwendungen. Dadurch wurde eine Neukalkulation der Wassergebühr für das Jahr 2024 erforderlich. Nach der Kalkulation, die Gemeindekämmerer Niebel erläuterte, beträgt die kostendeckende Gebührenobergrenze 2,51 €/cbm. Dieser Wert liegt damit weiterhin deutlich unter der durchschnittlichen Wassergebühr im Landkreis Schwäbisch Hall (2,71 €/cbm).

Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und der Zählergrundgebühren zu und fasste die notwendigen Einzelbeschlüsse zu den Rahmenbedingungen der Gebührenkalkulation.

Änderung Wasserversorgungssatzung

Durch die Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für das Jahr 2024 und der damit notwendigen neuen Festsetzung dieser Gebühren wurde auch die Änderung der Wasserversorgungssatzung erforderlich. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss.

Auf die gesonderte Veröffentlichung der Änderungsatzung in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.

Kassenautomat Freibad

Der Zutrittsbereich des Freibades Satteldorf soll modernisiert werden und es ist das Ziel, Freibadtickets künftig auch digital anzubieten und damit auch Personalkosten zu sparen. Nachdem die bisherige Pächterin des Freibadkiosks, die bisher auch die Eintrittsgelder kassiert hat, in der neuen Freibadsaison nicht mehr pachten wird, soll die Phase des Pächterwechsels genutzt werden, einen Kassenautomaten zu beschaffen. Der Personalbedarf des Kioskpächters würde dadurch erheblich reduziert und darüber hinaus könnten künftig auch Tickets digital von zu Hause gebucht werden, um damit die Schlangenbildung an besonders besucherreichen Tagen zu reduzieren. Auch bei nicht optimalem Freibadwetter wäre die Kasse damit verlässlich besetzt.

Bürgermeister Thomas Haas erläuterte dem Gemeinderat die geplante Gestaltung des Zutrittsbereichs und den möglichen Standort eines Kassenautomaten. Dabei ist auch eine barrierefreie Türe vorgesehen, z.B. für Kinderwagen, Gepäck oder bei Beeinträchtigung der Mobilität. Der Zugangsbereich soll mit einem Doppeldrehkreuz ausgestattet werden.

Der Gemeinderat diskutierte ausführlich über einen Kassenautomaten und stimmte der Vergabe des Lieferauftrags zur Beschaffung eines Kassenautomat und einer Vereinzelungsanlage für den Ein- und Ausgangsbereich des Freibades an die Firma Bavaria Zeitdienst aus Regensburg zum Angebotspreis von 44.917,59 € (netto) zu.

Forstwirtschaftsjahr 2024

Das Forstamt Schwäbisch Hall hat den Finanz- und Kulturplan für die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes vorgelegt. Darin werden der Umfang der geplanten Maßnahmen sowie die damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben dargestellt, erläuterte Gemeindekämmerer Reinhold Niebel. Dabei stehen Einnahmen von 22.490 € Ausgaben in Höhe von 23.092 € gegenüber. Die wesentliche Position bei der Einnahme ist die Holzernte (20.290 €), auf der Ausgabenseite die Holzernte mit 12.876 € und die Verwaltungskosten für den Nichtstaatswald mit 9.356 €. Der Gemeinderat stimmte der Planung für Forstwirtschaft einstimmig zu.

Änderung Bauantragverfahren

Die Verwaltung informierte darüber, dass durch eine Änderung der Landesbauordnung ab sofort Bauanträge direkt beim Baurechtsamt (Landratsamt Schwäbisch Hall, Außenstelle Crailsheim) einzureichen sind. Eine Nachbaranhörung findet künftig nur noch auf Anordnung des Landratsamtes statt und zwar bei Bauvorhaben, bei denen Befreiungen, Ausnahmen oder Überschreitungen beantragt werden.

 

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